Trotz Essenslieferdienste und Universalküchengeräte ist der Stellenwert einer Einbauküche nach wie vor hoch. Für Vermieter gibt es gute Gründe, in den Kauf oder Modernisierung der Küche in Mietwohnungen zu investeieren.
Man schätzt, dass das antike Rom zu seiner Blütezeit an die 1 Million Einwohner hatte, also mit modernen Städten durchaus vergleichbar war. Ähnlich wie heute lebten die meisten Bewohner Roms in Mietwohnungen, die sich in mehrstöckigen Häuserblocks, den sognannten Insulae befanden. Doch anders als heute hatten diese Wohnungen meist keine Küchen. Die alten Römerinnen und Römer holten sich die Speisen von einer der zahlreichen Garküchen, Vorläufer der heutigen Imbissständ
Sprung ins 20. Jahrhundert: Der Effizienzgedanke hält auch im Haushalt Einzug. Wissenschaftliche Studien zum Thema Haushaltsmanagement werden durchgeführt: Küchen sollen möglichst praktisch gestaltet sein. Überflüssige Wege sollen vermieden werden, die Höhe von Arbeitsflächen wird der Größe der Hausfrau angepasst. Hinzu kommen Geräte, welche die Küchenarbeit enorm erleichtern: E‑Herd, Kühlschrank und Geschirrspüler gehören nun zur Standardausstattung.
Auch auf Hygiene wird mehr Wert gelegt. Geschirr steht nicht mehr offen in Regalen sondern in Küchenkästen hinter Türen, wo sie vor Staub, Küchendünsten und anderen Verunreinigungen geschützt sind. Küchenflächen sind nun abwaschbar und vorwiegend weiß.
Zwischen Arbeitsplat und Prestigeobjekt
Nun sind Küchen aber etwas anderes als Fabriken und Werkstätten, in denen es vor allem auf Funktionalität ankommt. Küchen sind Teil der Wohnung und sollen sowohl praktischen als auch ästhetischen Anforderungen entgegenkommen. So werden die klinisch weißen Küchenflächen bald pastellfarben, später kommen auch gewagtere Farben wie knallrot oder orange ins Spiel. Küchenutensilien werden nicht mehr ausschließlich hinter Türen verstaut. Besonders schöne (und teure) Utensilien wie Kupferkannen oder ‑kasserollen hängt man nun gerne offen und frei sichtbar an Haken und auch die chromglänzende Espressomaschine muss sich nicht verstecken.
Die Küche ist Arbeitsstätte, zunehmend aber auch Wohnraum. Das spiegelt sich in statistischen Umfragen wider. Während ältere Menschen ab 60 Jahre die Küche als reine Kochwerkstatt sehen – in der Gäste oft unerwünscht sind – ist die Situation für jüngere Menschen anders: Für etwa 40 Prozent der Deutschen zwischen 30 und 50 ist die Küche der Mittelpunkt der Wohnung. Für Österreich dürften die Zahlen ähnlich sein.
Die Küche als Investition
Die Ansprüche der Menschen ändern sich. Moden kommen und gehen, und mit der Zeit zeigt jede Küche Abnützungserscheinungen. Für Vermieter kann es sich durchaus lohnen, vor Neuvermietungen die Küche zu erneuern
Besonders im mittleren und gehobenen Segment erhöht eine neue Küche die Attraktivität einer Wohnung deutlich. Damit lassen sich Wohnungen rascher und reibungsloser vermieten, unerwünschte Leerstandszeiten sinken. Vor allem im urbanen Umfeld schätzen es potentielle Mieter, wenn die Wohnung sofort nutzbar ist, also keine Aufwand durch Renovierung oder Neukauf einer Küche entsteht. Zufriedenheit mit der Küche lässt die Mieter auch länger bleiben, die Fluktuation und damit die Kosten für den Vermieter sinken.
Dabei muss die Küche nicht luxuriös sein um die Wohnung aufzuwerten. Sie soll vielmehr möglichst zeitlos und funktional, unkompliziert und leicht instandzuhalten sein. Dazu gehören pflegeleichte und stoßfeste Arbeitsplatten und ein durchdachtes Design. Energieeffiziente Marken-Elektrogeräte der Mittelklasse zählen zum Standard, ebenso wie Geschirrspüler, Kühl-Gefrier-Kombination, ein autarkes Kochfeld und ein austauschbarer Backofen. Das Farbkonzept sollte eher neutral als gewagt sein, Holzoberflächen und Holzoptik eher hell.
Steuerliche Absetzbarkeit von Einbauküchen
Vermieter können Einbauküchen steuerlich als Werbungskosten geltend machen, solange sie als Wirtschatsgut, also der Erzielung von Mieteinnahmen dienen. Vereinfacht gesagt können die Kosten für Möbel, Schränke und Geräte oder für eine umfassende Modernisierung als Anschaffungskosten für Abnutzung (AfA) über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden. Die Kosten sind gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt geltend zumachen (lineare AfA). Unter Umständen ist für kleinere Einzelgeräte wie Kühlschrank oder Mikrowelle eine Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) als Betriebsausgabe möglich – und zwar dann, wenn deren Anschaffungskosten unter einem Schwellenwert von 1.000 Euro netto (für Wirtschaftsjahre beginnend mit 1.1.2023) liegt.
Es ist ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, damit die Details korrekt analysiert und die Kosten eindeutig zugeordnet werden. Wichtig ist dabei eine saubere Buchführung, bei der sämtliche Belege und Rechnungen aufbewahrt werden.