Die von FM Brun­ner ange­sto­ße­ne Prü­fung durch das Finanz­markt­sta­bi­li­täts­gre­mi­um auf Pra­xis­taug­lich­keit von Wohn­kre­di­ten zeigt ers­te posi­ti­ve Ergeb­nis­se.

„Dass der Wert einer Eigen­tums­woh­nung im Rah­men einer Zwi­schen­fi­nan­zie­rung, zumin­dest teil­wei­se, als Eigen­ka­pi­tal ange­rech­net wer­den kann, ist ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Auch dass Vor­fi­nan­zie­run­gen von nicht­rück­zahl­ba­ren Zuschüs­sen der Län­der berück­sich­tigt wer­den kön­nen, ist ver­nünf­tig und rich­tig“, so ÖHGB Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er.

„Die Erhö­hung der Eigen­tums­quo­te ist eine wirt­schaft­li­che, aber auch eine gesell­schaft­li­che Not­wen­dig­keit. Leist­ba­re Kre­di­te und treff­si­che­re För­der­pro­gram­me sind ein wesent­li­cher Bau­stein dafür, gera­de für jun­ge Men­schen und Fami­li­en“, so Prun­bau­er.

Für den ÖHGB-Prä­si­den­ten soll­ten jedoch auch wei­te­re Locke­run­gen und Unter­stüt­zun­gen für die Ent­wick­lung des Eigen­tums fol­gen. Als nächs­ten Schritt schlägt Prun­bau­er Erleich­te­run­gen bei der Grund­er­werb­steu­er, ins­be­son­de­re bei der erst­ma­li­gen Anschaf­fung einer Immo­bi­lie, vor. „Auch die Ein­tra­gungs­ge­bühr könn­te – ent­kop­pelt vom Kauf­preis – als pau­scha­le Gebühr vor­ge­schrie­ben wer­den, da der Vor­gang unab­hän­gig vom Kauf­preis ist und bei allen Ein­tra­gun­gen ins Grund­buch einen glei­chen Auf­wand bedeu­tet.“