Trotz Essens­lie­fer­diens­te und Uni­ver­sal­kü­chen­ge­rä­te ist der Stel­len­wert einer Ein­bau­kü­che nach wie vor hoch. Für Ver­mie­ter gibt es gute Grün­de, in den Kauf oder Moder­ni­sie­rung der Küche in Miet­woh­nun­gen zu inves­teie­ren.

Man schätzt, dass das anti­ke Rom zu sei­ner Blü­te­zeit an die 1 Mil­li­on Ein­woh­ner hat­te, also mit moder­nen Städ­ten durch­aus ver­gleich­bar war. Ähn­lich wie heu­te leb­ten die meis­ten Bewoh­ner Roms in Miet­woh­nun­gen, die sich in mehr­stö­cki­gen Häu­ser­blocks, den sog­nann­ten Insu­lae befan­den. Doch anders als heu­te hat­ten die­se Woh­nun­gen meist kei­ne Küchen. Die alten Röme­rin­nen und Römer hol­ten sich die Spei­sen von einer der zahl­rei­chen Gar­kü­chen, Vor­läu­fer der heu­ti­gen Imbiss­ständ

Sprung ins 20. Jahr­hun­dert: Der Effi­zi­enz­ge­dan­ke hält auch im Haus­halt Ein­zug. Wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en zum The­ma Haus­halts­ma­nage­ment wer­den durch­ge­führt: Küchen sol­len mög­lichst prak­tisch gestal­tet sein. Über­flüs­si­ge Wege sol­len ver­mie­den wer­den, die Höhe von Arbeits­flä­chen wird der Grö­ße der Haus­frau ange­passt. Hin­zu kom­men Gerä­te, wel­che die Küchen­ar­beit enorm erleich­tern: E‑Herd, Kühl­schrank und Geschirr­spü­ler gehö­ren nun zur Stan­dard­aus­stat­tung.

Auch auf Hygie­ne wird mehr Wert gelegt. Geschirr steht nicht mehr offen in Rega­len son­dern in Küchen­käs­ten hin­ter Türen, wo sie vor Staub, Küchen­düns­ten und ande­ren Ver­un­rei­ni­gun­gen geschützt sind. Küchen­flä­chen sind nun abwasch­bar und vor­wie­gend weiß.

Zwi­schen Arbeits­plat und Pres­ti­ge­ob­jekt
Nun sind Küchen aber etwas ande­res als Fabri­ken und Werk­stät­ten, in denen es vor allem auf Funk­tio­na­li­tät ankommt. Küchen sind Teil der Woh­nung und sol­len sowohl prak­ti­schen als auch ästhe­ti­schen Anfor­de­run­gen ent­ge­gen­kom­men. So wer­den die kli­nisch wei­ßen Küchen­flä­chen bald pas­tell­far­ben, spä­ter kom­men auch gewag­te­re Far­ben wie knall­rot oder oran­ge ins Spiel. Küchen­uten­si­li­en wer­den nicht mehr aus­schließ­lich hin­ter Türen ver­staut. Beson­ders schö­ne (und teu­re) Uten­si­li­en wie Kup­fer­kan­nen oder ‑kas­se­rol­len hängt man nun ger­ne offen und frei sicht­bar an Haken und auch die chrom­glän­zen­de Espres­so­ma­schi­ne muss sich nicht ver­ste­cken.

Die Küche ist Arbeits­stät­te, zuneh­mend aber auch Wohn­raum. Das spie­gelt sich in sta­tis­ti­schen Umfra­gen wider. Wäh­rend älte­re Men­schen ab 60 Jah­re die Küche als rei­ne Koch­werk­statt sehen – in der Gäs­te oft uner­wünscht sind – ist die Situa­ti­on für jün­ge­re Men­schen anders: Für etwa 40 Pro­zent der Deut­schen zwi­schen 30 und 50 ist die Küche der Mit­tel­punkt der Woh­nung. Für Öster­reich dürf­ten die Zah­len ähn­lich sein.

Die Küche als Inves­ti­ti­on
Die Ansprü­che der Men­schen ändern sich. Moden kom­men und gehen, und mit der Zeit zeigt jede Küche Abnüt­zungs­er­schei­nun­gen. Für Ver­mie­ter kann es sich durch­aus loh­nen, vor Neu­ver­mie­tun­gen die Küche zu erneu­ern
Beson­ders im mitt­le­ren und geho­be­nen Seg­ment erhöht eine neue Küche die Attrak­ti­vi­tät einer Woh­nung deut­lich. Damit las­sen sich Woh­nun­gen rascher und rei­bungs­lo­ser ver­mie­ten, uner­wünsch­te Leer­stands­zei­ten sin­ken. Vor allem im urba­nen Umfeld schät­zen es poten­ti­el­le Mie­ter, wenn die Woh­nung sofort nutz­bar ist, also kei­ne Auf­wand durch Reno­vie­rung oder Neu­kauf einer Küche ent­steht. Zufrie­den­heit mit der Küche lässt die Mie­ter auch län­ger blei­ben, die Fluk­tua­ti­on und damit die Kos­ten für den Ver­mie­ter sin­ken.

Dabei muss die Küche nicht luxu­ri­ös sein um die Woh­nung auf­zu­wer­ten. Sie soll viel­mehr mög­lichst zeit­los und funk­tio­nal, unkom­pli­ziert und leicht instand­zu­hal­ten sein. Dazu gehö­ren pfle­ge­leich­te und stoß­fes­te Arbeits­plat­ten und ein durch­dach­tes Design. Ener­gie­ef­fi­zi­en­te Mar­ken-Elek­tro­ge­rä­te der Mit­tel­klas­se zäh­len zum Stan­dard, eben­so wie Geschirr­spü­ler, Kühl-Gefrier-Kom­bi­na­ti­on, ein aut­ar­kes Koch­feld und ein aus­tausch­ba­rer Back­ofen. Das Farb­kon­zept soll­te eher neu­tral als gewagt sein, Holz­ober­flä­chen und Holz­op­tik eher hell.

Steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Ein­bau­kü­chen
Ver­mie­ter kön­nen Ein­bau­kü­chen steu­er­lich als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen, solan­ge sie als Wirt­schats­gut, also der Erzie­lung von Miet­ein­nah­men die­nen. Ver­ein­facht gesagt kön­nen die Kos­ten für Möbel, Schrän­ke und Gerä­te oder für eine umfas­sen­de Moder­ni­sie­rung als Anschaf­fungs­kos­ten für Abnut­zung (AfA) über einen Zeit­raum von zehn Jah­ren abge­schrie­ben wer­den. Die Kos­ten sind gleich­mä­ßig auf die Nut­zungs­dau­er ver­teilt gel­tend zuma­chen (linea­re AfA). Unter Umstän­den ist für klei­ne­re Ein­zel­ge­rä­te wie Kühl­schrank oder Mikro­wel­le eine Sofort­ab­schrei­bung für gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter (GWG) als Betriebs­aus­ga­be mög­lich – und zwar dann, wenn deren Anschaf­fungs­kos­ten unter einem Schwel­len­wert von 1.000 Euro net­to (für Wirt­schafts­jah­re begin­nend mit 1.1.2023) liegt.

Es ist rat­sam, einen Steu­er­be­ra­ter hin­zu­zu­zie­hen, damit die Details kor­rekt ana­ly­siert und die Kos­ten ein­deu­tig zuge­ord­net wer­den. Wich­tig ist dabei eine sau­be­re Buch­füh­rung, bei der sämt­li­che Bele­ge und Rech­nun­gen auf­be­wahrt wer­den.

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