Einfluss der Richtwertvalorisierung auf VPI beträgt 0,1 Prozentpunkte. Anpassung ist
für Vermieter unverzichtbar, um Investitionen zu tätigen und Häuser zu erhalten.
Laut WIFO-Direktor Prof. Gabriel Felbermayer sollen alle im Kampf gegen
die Inflation ihren Beitrag leisten. „Der Beitrag, der den privaten Vermietern abverlangt
wird, ist aber unverhältnismäßig“, so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer, der auf
Aussagen des WIFO-Inflationsexperten Dr. Josef Baumgartner verweist. Dieser hatte vor
einer Woche gegenüber Ö1 bekannt gegeben, dass die Auswirkungen der
Richtwertanpassung auf die gesamtösterreichische Inflation gerade einmal 0,1
Prozentpunkte beträgt.
Die Teuerungen im Warenkorb „Wohnen, Wasser, Energie” sind in der Periode Jänner
2021 bis Dezember 2022 laut Statistik Austria um 20,9 Prozent gestiegen. Sieht man sich
diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile genauer an, ergibt sich folgendes Bild:
„Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent (!),
während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9
Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben.
„Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen hingegen um 54,1 Prozent.
„Die Geldentwertung trifft nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter,“ betont
Prunbauer. Auch bei den Löhnen wird ja eine Wertanpassung begehrt.
„Bei der Anpassung der Richtwerte handelt es sich nicht um irgendwelche einseitigen und
unerwarteten Erhöhungen der Mietzinse, sondern um gesetzlich geregelte und
einpreisbare Anpassungen an den Verbraucherpreisindex. Gesetzliche
Mietzinsanpassungen sind das absolute Minimum, um die Erhaltung des Hausbestandes
nicht zu gefährden, denn auch Vermieter müssen ihre Immobilien erhalten und
regelmäßig investieren.
Wohnen ist in Österreich im internationalen Vergleich nach wie vor leistbar. Der Vergleich
mit anderen Ländern hinkt, da Österreich laut OECD im Mietrecht zu den weltweit am
strengsten regulierten Ländern zählt. Man kann unterschiedliche Systeme nicht
miteinander vergleichen.
Bereits während der Pandemie hatten Vermieter Mietstundungen, Mietausfällen zu
verkraften und leisteten anstandslos einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Bewältigung
der Krise. Dennoch wurden sie bei den staatlichen Covid-Förderungen übergangen.
Private Vermieter vertrauen darauf, was SPÖ, Grüne, ÖVP und FPÖ im März 2021
beschlossen haben, dass es als Ausgleich für das Aussetzen der Richtwerte im Jahr 2021
in den folgenden Jahren 2022 und 2023 eine Anpassung der Richtwerte in voller Höhe
geben wird. „Das Vertrauen in den Bestand von Gesetzen darf nicht zerstört werden.
Jedes andere Vorgehen wäre der Rechtssicherheit abträglich“, so Prunbauer
abschließend.