Vie­le Men­schen suchen beim Hei­zen nach Alter­na­ti­ven zu Öl und Gas. In Bau­märk­ten und Fach­ge­schäf­te sind oft preis­güns­ti­ge Holz- und Pel­let­öfen zu haben. Rauch­fang­keh­rer war­nen aller­dings vor einem vor­schnel­len Kauf. Denn zuvor gilt es, die Vor­aus­set­zun­gen für Anschluss und Betrieb eines Kamin­ofens zu prü­fen. Schon allein, um Fehl­käu­fe zu ver­mei­den.

Die Nach­fra­ge bei Ofen­in­stal­la­tio­nen hat um bis zum Fünf­fa­chen im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren zuge­nom­men, berich­tet Chris­ti­an Lei­ner, Innungs­meis­ter der Wie­ner Rauch­fang­keh­rer. Lei­ner rät, von Anfang an den Rauch­fang­keh­rer zuzu­zie­hen, wenn es um die Instal­la­ti­on von Schwe­den­öfen und Ähn­li­chem geht. Dadurch las­sen sich Fehl­käu­fe – etwa über Online-Platt­for­men – ver­mei­den. Rauch­fang­keh­rer über­prü­fen vor Ort in der Woh­nung den mög­li­chen Auf­stel­lungs­ort sowie den nöti­gen Sicher­heits­ab­stand und geben Sicher­heits­hin­wei­se für die Nut­zung des neu­en Ofens. Beim Kauf eines Ofens ist auch auf das not­wen­di­ge CE-Prüf­zei­chen zu ach­ten, ohne das es kei­ne Geneh­mi­gung („Befund“) zum Betrieb des Ofens gibt.


Jeder Ofen braucht einen Befund

Für jeden Neu­an­schluss einer Feu­er­stät­te (fes­te, flüs­si­ge und gas­för­mi­ge Brenn­stof­fe, auch Gas­de­ko­ra­ti­ons­feu­er­stät­ten mit Kamin­an­schluss, offe­ne Kami­ne, Holz- & Pel­let­öfen etc.) bzw. bei jeder Ände­rung an der Feu­er­stät­te oder deren Auf­stel­lung, wird ein posi­ti­ver Befund vom zustän­di­gen Rauch­fang­keh­rer benö­tigt. Im Zuge der Befun­der­stel­lung wird fest­ge­stellt, ob die gewünsch­te Feu­er­stät­te mit dem vor­han­de­nen Kamin kom­pa­ti­bel ist und wel­che Auf­la­gen für einen Anschluss und einen gefahr­lo­sen Betrieb even­tu­ell not­wen­dig sind. Es ist rat­sam, sich noch vor dem Kauf des Ofens einen Vor­be­fund erstel­len zu las­sen.


Vor­aus­set­zun­gen für den Ein­bau eines Ofens:

Um den Ofen mit dem Kamin zu ver­bin­den, ist abzu­klä­ren, ob das Ofen­rohr und der Kamin den glei­chen Durch­mes­ser haben. In vie­len, vor allem Mehr­par­tei­en-Eigen­tums­häu­sern pas­sen in die Kami­ne nur mehr Ofen­roh­re mit 13 cm Durch­mes­ser (sonst 15 cm).

Bei brenn­ba­ren Böden wie Par­kett, Lami­nat oder Tep­pich muss zunächst eine nicht brenn­ba­re Unter­la­ge in aus­rei­chen­der Grö­ße – bei­spiels­wei­se aus Glas oder Metall – ver­legt wer­den.

Bei der Auf­stel­lung des Kamin­ofens sind die Min­dest­ab­stän­de zu brenn­ba­ren Bau­tei­len und Gegen­stän­den gemäß den Her­stel­ler­an­ga­ben ein­zu­hal­ten. Die­se sind in der Regel in der Betriebs- bzw. Mon­ta­ge­an­lei­tung zu fin­den.

Es muss aus­rei­chend Ver­bren­nungs­luft zur Ver­fü­gung ste­hen. In jedem Wohn­be­reich strömt nur eine begrenz­te Men­ge Luft von außen nach. Öfen benö­ti­gen aber aus­rei­chend Luft für einen gefah­ren­lo­sen Betrieb. Zu einem Man­gel an Ver­bren­nungs­luft kann es kom­men, wenn Fens­ter und Türen zu dicht sind, die Außen­hül­le des Gebäu­des stark gedämmt ist und/oder luft­ab­sau­gen­de Gerä­te wie z.B. Ent­lüf­tungs­ven­ti­la­to­ren, Dunst­ab­zugs­hau­ben oder mobi­le Kli­ma­ge­rä­te in der Woh­nung betrie­ben wer­den.
Bei der Erstel­lung des Befun­des ach­tet der Rauch­fang­keh­rer auch dar­auf, ob not­wen­di­ge Rei­ni­gungs­öff­nun­gen (Kamin­tür­chen) vor­han­den und zugäng­lich sind.


Gefah­ren bei fal­scher Inbe­trieb­na­h­ah­me

Bei unsach­ge­mä­ßer Mon­ta­ge und/oder Bedie­nung der Feu­er­stät­te, wie z.B. dem Ver­bren­nen von unge­eig­ne­tem Heiz­ma­te­ri­al, kann gif­ti­ges Koh­len­mon­oxid (CO) ent­ste­hen, unter ande­rem, wenn koh­len­stoff­hal­ti­ge Mate­ria­li­en wie Holz, Holz­koh­le oder Gas ohne aus­rei­chen­de Sau­er­stoff­zu­fuhr ver­bren­nen.

In der Ver­gan­gen­heit kam es in Wie­ner Haus­hal­ten immer wie­der zu Koh­len­mon­oxid-Ver­gif­tun­gen mit teil­wei­se töd­li­chem Aus­gang. Um die­se Gefahr in den Griff zu bekom­men, wur­de eine Metho­de ent­wi­ckelt, um die aus­rei­chen­de Ver­bren­nungs­luft­zu­füh­rung zu über­prü­fen. Seit Okto­ber 2012 sind die Wie­ner Rauch­fang­keh­rer per Gesetz dazu beauf­tragt, im Zuge der Haupt­keh­rung die­se Über­prü­fung ein­mal pro Jahr durch­zu­füh­ren.


Rich­tig Hei­zen

Eine wich­ti­ge Sicher­heits­maß­nah­me besteht in der Wahl der geeig­ne­ten Brenn­stof­fe. Es soll­ten nur Brenn­stof­fe ver­heizt wer­den, die den aktu­el­len Richt­li­ni­en des Bun­des-Immis­si­ons­schutz­ge­set­zes ent­spre­chen und laut Her­stel­ler für das jewei­li­ge Ofen­mo­dell geeig­net sind. Bei Holz ist zu berück­sich­ti­gen, dass sich nicht jedes Holz auch als Brenn­stoff eig­net. Es soll­te nur tro­cke­nes und unbe­han­del­tes Holz zum Hei­zen ver­wen­det wer­den. Mate­ria­li­en wie z.B. Zei­tungs­pa­pier oder Kar­to­na­gen sind als Brenn­stof­fe unge­eig­net.


Gefah­ren­ab­wehr

Die Instal­la­ti­on von Rauch­warn­mel­dern im gesam­ten Haus bzw. in der gesam­ten Woh­nung, sowie im Bereich der Feuerstätte(n) eines CO-Mel­ders sind eine vor­beu­gen­de und im Fall des Fal­les lebens­ret­ten­de Maß­nah­me.

In Haus­hal­ten, in denen ein Ofen betrie­ben wird, soll­ten trag­ba­re Feu­er­lö­scher vor­han­den sein, die an zen­tra­ler, leicht zugäng­li­cher Stel­le mon­tiert sind und alle zwei Jah­re von einer Fach­per­son über­prüft und gewar­tet wer­den.

Zusätz­lich zu die­sen tech­ni­schen Emp­feh­lun­gen rät der Innungs­meis­ter der Wie­ner Rauch­fang­keh­rer auch dazu, vor der Instal­la­ti­on eines Ofens das Ein­ver­neh­men mit der jewei­li­gen Haus­ver­wal­tung her­zu­stel­len.


Quel­le: WK Wien

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