Nicht jeder Kon­flikt zwi­schen Eigen­tü­mern oder zwi­schen Ver­mie­tern und Mie­tern muss vor Gericht. Media­ti­on ist erprob­tes Mit­tel, um zu ein­ver­nehm­li­chen Lösun­gen zu gelan­gen, noch bevor der Streit eska­liert.

Frau G. ist Eigen­tü­me­rin eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses. Seit dem Tod ihres Man­nes lebt sie allein in einer der Woh­nun­gen, die ande­ren Wohn­ein­hei­ten sind ver­mie­tet. Frau G. hat zwei erwach­se­ne Töch­ter und einen erwach­se­nen Sohn. Sie möch­te, dass nach ihrem Tod das Immo­bi­li­en­ei­gen­tum gerecht auf ihre Kin­der auf­ge­teilt wird. Die ältes­te Toch­ter will das Haus wei­ter­hin im Fami­li­en­ei­gen­tum behal­ten und auch selbst ver­wal­ten. Der Sohn und die jün­ge­re Toch­ter haben weni­ger Ambi­tio­nen und pla­nen, das Haus zu ver­kau­fen und den Erlös auf­zu­tei­len.

Mit der Hoff­nung, zu einer für alle Geschwis­ter befrie­di­gen­den Lösung zu gelan­gen, sucht Frau G. das Gespräch mit ihren Kin­dern. Rasch zeigt sich, dass die Vor­stel­lun­gen davon, was unter einer fai­ren Auf­tei­lung des Erbes zu ver­ste­hen ist, unter den Betei­lig­ten deut­lich aus­ein­an­der­lau­fen. Eine Eini­gung kann vor­erst nicht erzielt wer­den. Die­ser fik­ti­ve Fall ist ein typi­sches Bei­spiel für Kon­flik­te, die an Media­to­ren und Media­to­rin­nen her­an­ge­tra­gen wer­den. Media­ti­on – so die etwas abs­trak­te Defi­ni­ti­on – ist ein struk­tu­rier­tes Ver­fah­ren, um eine ein­ver­nehm­li­che Bei­le­gung eines Kon­flikts anzu­stre­ben. Dabei wird ein Media­tor oder eine Media­to­rin hin­zu­ge­zo­gen – eine unbe­tei­lig­te, aus­ge­bil­de­te und zer­ti­fi­zier­te Per­son, die aus der Posi­ti­on der All­par­tei­lich­keit durch den Pro­zess führt.

All­par­tei­lich­keit bedeu­tet, dass der Mode­ra­tor oder die Mode­ra­to­rin die Anlie­gen aller betei­lig­ten Par­tei­en berück­sich­tigt und sie – wenn not­wen­dig – dar­in unter­stützt, ihre Moti­ve zu erken­nen und ihre Anlie­gen zu for­mu­lie­ren. Dies ist etwas ande­res als Neu­tra­li­tät: Ein neu­tra­ler oder unpar­tei­ischer Beob­ach­ter steht auf kei­ner Sei­te. Er urteilt nach exter­nen Para­me­tern wie Wahr­heit oder Gerech­tig­keit. Ein all­par­tei­li­cher Beglei­ter steht – wie der Name schon sagt – auf Sei­ten aller Par­tei­en und wer­tet oder urteilt nicht. Er beglei­tet sie auf dem Weg zu einer Lösung, mit der alle zufrie­den sind.

Bei der Media­ti­on geht man vom offen­ba­ren Streit­fall aus – im Fal­le der Wei­ter­ga­be von Immo­bi­li­en von der Fra­ge, wie die­se gerecht ver­teilt wer­den sol­len. Von hier aus arbei­tet sich der Media­tor oder die Media­to­ren zu den Wur­zeln vor, die dem Kon­flikt zugrun­de lie­gen, wie der Media­tor Ulrich Wan­de­rer erklärt: „Es geht nicht um die Eigen­tums­über­tra­gung an sich. Es geht um die Emo­tio­nen, die damit ver­bun­den sind, um Miss­ver­ständ­nis­se, die sich auf­ge­baut haben und die nie auf­ge­klärt wor­den sind.“
Im fik­ti­ven Fall von Frau G. könn­ten unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen vom Wert des Eigen­tums eine Rol­le spie­len. Eigen­tum als Fami­li­en­ver­ant­wor­tung und Wert für kom­men­de Gene­ra­tio­nen – oder ein­fach nur als Inves­ti­ti­on. Mit der Immo­bi­lie kön­ne star­ke Emo­tio­nen ver­knüpft sein – im posi­ti­ven als auch im nega­ti­ven Sinn. Dann geht es nicht nur um den Geld­wert allein. Obwohl auch Geld und die Erwar­tun­gen, die damit ver­knüpft sind, eine Rol­le spie­len

Kein Fall ist wie der ande­re
Ulrich Wan­de­rer blickt auf bald zwan­zig Jah­re Tätig­keit als selb­stän­di­ger Media­tor zurück. Lebens­er­fah­rung und Inter­es­se für Men­schen sind die wich­tigs­ten Eigen­schaf­ten, die einen guten Media­tor oder eine gute Media­to­rin aus­zeich­nen. Dar­über hin­aus auch Sach­kennt­nis: „Man muss nicht unbe­dingt Spe­zia­list im Wohn­recht sein. Aber es ist emp­feh­lens­wert, bereits das eine oder ande­re Jahr­zehnt in die­sem Bereich gear­bei­tet zu haben“ erklärt Wan­de­rer. Ein Feh­ler den Media­to­rin­nen und Media­to­ren auf kei­nen Fall machen dür­fen, sei, zu glau­ben, eine Media­ti­on sei wie die ande­re: „Jede Fall ist ein­zig­ar­tig und ver­langt nach einem indi­vi­du­el­len Vor­ge­hen. Das ist ande­res als das klas­si­sche juris­ti­sche Vor­ge­hen.“

Kon­flik­te bei gemein­sa­mem ‚Woh­nungs­ei­gen­tum
Bei Immo­bi­li­en, die im Besitz meh­re­rer Par­tei­en ste­hen, sind Unei­nig­kei­ten vor­pro­gram­miert. Zum Bei­spiel, wenn es um die Finan­zie­rung von grö­ße­ren Sanie­rungs­vor­ha­ben geht. Oder um auf­wän­di­ge Inves­ti­tio­nen wie die Instal­la­ti­on einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach. Gro­ße Haus­ver­wal­tun­gen zie­hen des­halb oft früh­zei­tig exter­ne Exper­ten im Kon­flikt­ma­nage­ment hin­zu, um Lösun­gen zu fin­den.

Ein typi­scher Fall für Media­ti­on bei gemein­sa­mem Woh­nungs­ei­gen­tum ist die Fra­ge, was im Fal­le einer Schei­dung mit der Woh­nung gesche­hen soll. Das ist vor allem dann kri­tisch, wenn gemein­sa­me Kin­der dar­in woh­nen. Um eine für alle Betei­lig­ten befrie­di­gen­de Lösung zu fin­den, sind hier auch unge­wöhn­li­che Wege mög­lich, wie Wan­de­rer aus Erfah­rung weiß

Kon­flik­te zwi­schen Ver­mie­tern und Mie­tern
In der Media­ti­on müs­sen alle Par­tei­en füh­len, dass sie gehört wer­den und auf Augen­hö­he kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Nie­mand soll das Gefühl haben, ein Ver­lie­rer oder ein Gewin­ner zu sein. Das macht die Media­to­rin zwi­schen Ver­mie­tern und Mie­tern zu einer Her­aus­for­de­rung, da hier ein ver­meint­li­ches Gefäl­le besteht, erklärt Wan­de­rer: „In vie­len Fäl­len sehen sich bei­de Par­tei­en vom Miet­recht benach­tei­ligt. Wenn man sich aber von vorn­her­ein als der Schwä­che­re defi­niert, glaubt man, auch Mit­tel anwen­den zu dür­fen, um sich den ver­meint­lich Stär­ke­ren zu weh­ren.“

Aber auch in die­sen Fäl­len sei es die Auf­ga­be des Media­tors oder der Media­to­rin, nicht nur auf den Anlass­fall zu schau­en, son­dern auch zu ana­ly­sie­ren, was dahin­ter­liegt. Das bedeu­tet, zu fra­gen, ob hin­ter dem schwe­len­den Kon­flikt nicht ein ande­rer, älte­rer Kon­flikt steht. Der aktu­el­le wäre dann ledig­lich der Anlass­fall, der eine Par­tei „explo­die­ren“ lässt. „Man muss als Media­tor stets ana­ly­sie­ren, was hin­ter dem schwe­len­den Kon­flikt liegt“, erklärt Wan­de­rer.

Das Prin­zip Frei­wil­lig­keit
Media­ti­on basiert auf dem Kon­zept der Frei­wil­lig­keit. Das bedingt auch, dass kei­ne der Par­tei­en der Media­ti­on nur pro for­ma, aus stra­te­gi­schen Grün­den zustimmt. Ein beson­de­rer Fall liegt auch dann vor, wenn der Kon­flikt bereits vor Gericht ver­han­delt wird und der Rich­ter oder die Rich­te­rin eine Media­ti­on emp­fiehlt. Hier besteht die Gefahr, dass eine oder bei­de Par­tei­en dar­in ein­wil­ligt, ohne an einer Media­ti­on wirk­lich inter­es­siert zu sein. Eine Ableh­nung wür­de die eige­ne Situa­ti­on schwä­chen, da die­se ein Zei­chen für Wider­spens­tig­keit wäre; ein Signal dafür, dass sie an einer kon­struk­ti­ven Lösung nicht inter­es­siert ist. Aber auch in die­ser Situa­ti­on sieht Wan­de­rer Posi­ti­ves: Allein, dass das The­ma „Media­ti­on“ über­haupt in die Dis­kus­si­on ein­ge­bracht wur­de, bringt die Par­tei­en mög­li­cher­wei­se dazu, ihren Stand­punkt zu über­den­ken und alter­na­ti­ve Lösungs­mög­lich­kei­ten in Betracht zu zie­hen. „Das ist schon viel mehr, als vie­le Streit­par­tei­en es vor Gericht jemals geschafft haben“, so Wan­de­rer. „Jeder Kon­takt, der zur Media­ti­on her­ge­stellt wird, ist prin­zi­pi­ell gut.“ Selbst eine abge­bro­che­ne Media­ti­on kann hilf­reich sein: Weil die Par­tei­en über wert­schät­zen­de Kom­mu­ni­ka­ti­on zumin­dest ein­mal gere­det haben.

Was pas­siert bei einer Media­ti­on?
Der ers­te Satz, den Wan­de­rer bei einer Media­ti­on an die Par­tei­en rich­tet, lau­tet: „Wie geht es Ihnen?“ Eine bana­le Bemer­kung, aber dahin­ter steckt mehr. Als erfah­re­ner Media­tor beob­ach­tet Wan­de­rer, wie die Men­schen dar­auf reagie­ren. Kör­per­spra­che, Mimik und Hän­de­druck zei­gen ihm, wie es dem Gegen­über wirk­lich geht. Lang­sam kom­me er so an die Men­schen her­an, bis zu dem Augen­blick, der einen Blick hin­ter die Mas­ke gewährt.


Dabei ist es enorm wich­tig, dass sich bei­de Par­tei­en wahr­ge­nom­men füh­len. Des­halb stellt Wan­de­rer immer wie­der auch Augen­kon­takt mit jener Par­tei her, die gera­de zuhört. Um zu sehen, ob die­se noch bei der Sache ist, oder ob Wan­de­rer sie wie­der „her­ein­ho­len“ muss. Und wenn ein bestimm­tes Wort fällt, bei dem die ande­re Par­tei die Augen ver­dreht, dann ist das ein Zei­chen, das dar­auf hin­deu­tet, wor­um es im Kon­flikt wirk­lich geht.

Eine Media­ti­on kann in zwei bis drei Sit­zun­gen been­det sein. Ande­re zie­hen sich über Mona­te. Dies ist oft bei Erb­schafts­me­dia­ti­on der Fall, wo man tief in die Fami­li­en­ge­schich­te ein­taucht. Im Ide­al­fall endet die Media­ti­on mit Erleich­te­rung. Gele­gent­lich auch mit Trä­nen: Als Zei­chen dafür, dass eine gro­ße Last von einem genom­men wur­de. Doch wie Wan­de­rer betont: Kei­ne Media­ti­on ist wie die ande­re. Auf jede Situa­ti­on muss der Media­tor oder die Media­to­rin mit einem Gemisch aus Ein­füh­lungs­ver­mö­gen und Erfah­rung indi­vi­du­ell reagie­ren. Hier fin­det jede gute Media­to­rin und jeder gute Media­tor ihren oder sei­nen eige­nen Weg. Am Schluss steht eine Ver­ein­ba­rung, wel­che die Betei­lig­ten gemein­sam tref­fen müs­sen. Es geht um ein­ver­nehm­li­che Lösun­gen – zwi­schen Par­tei­en, die mit die­ser Lösung mög­li­cher­wei­se noch jah­re­lang leben müs­sen.

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