Haus- und Grund­be­sit­zer war­nen vor einer fal­schen Rich­tung und for­dern Erleich­te­run­gen beim Eigen­tums­er­werb zur nach­hal­ti­gen Pen­si­ons­ab­si­che­rung.

Die von Bun­des­kanz­ler Chris­ti­an Sto­cker beim ORF-Som­mer­ge­spräch vor­ge­stell­ten Plä­ne für einen staat­li­chen „Zukunfts­fonds“ zur Pen­si­ons­ab­si­che­rung und ein steu­er­frei­es „Zukunfts­de­pot“ für Kin­der und Jugend­li­che rücken das The­ma pri­va­ter Vor­sor­ge und Ver­mö­gens­auf­bau in das Ram­pen­licht. Neben die­sen neu­en Impul­sen darf die seit Jahr­zehn­ten bewähr­te Form der Alters­vor­sor­ge nicht aus dem Blick gera­ten: das eige­ne Zuhau­se und pri­va­tes Immo­bi­li­en­ei­gen­tum. Für Mil­lio­nen Öster­rei­cher ist und bleibt pri­va­tes Immo­bi­li­en­ei­gen­tum ein wesent­li­cher Bau­stein ihrer finan­zi­el­len Absi­che­rung im Alter.

„Wer jahr­zehn­te­lang Eigen­tum auf­ge­baut und damit pri­vat für das Alter vor­ge­sorgt hat, darf gegen­über neu­en Vor­sor­ge­mo­del­len nicht ins Hin­ter­tref­fen gera­ten“, warnt ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er. Über Jahr­zehn­te hat die Poli­tik den Men­schen ver­mit­telt, dass der Auf­bau von Eigen­tum ein wich­ti­ger und ver­läss­li­cher Weg der pri­va­ten Vor­sor­ge ist. Rund die Hälf­te der Öster­rei­cher lebt im Eigen­tum. Die eige­ne Immo­bi­lie bedeu­tet nicht nur Unab­hän­gig­keit und Sicher­heit, son­dern redu­ziert im Ruhe­stand die Wohn­kos­ten. Im Wege der Ver­mie­tung soll zudem die Mög­lich­keit bestehen, mit dem eige­nen Haus oder der eige­nen Woh­nung zusätz­li­ches Ein­kom­men zu sichern. Im Not­fall kann das Haus auch ver­kauft wer­den.

„Eigen­tum ist das Zukunfts­de­pot, das Mil­lio­nen Öster­rei­cher bereits auf­ge­baut haben.“

Umso pro­ble­ma­ti­scher ist, dass die Rah­men­be­din­gun­gen für pri­va­te Eigen­tü­mer und Ver­mie­ter in den ver­gan­ge­nen Jah­ren lau­fend ver­schärft wur­den. Davon ist zu einem gro­ßen Teil der Mit­tel­stand betrof­fen, der mit dem Auf­bau von Eigen­tum über Jahr­zehn­te für die eige­ne finan­zi­el­le Absi­che­rung vor­ge­sorgt hat. Miet­recht­li­che Ein­grif­fe, zusätz­li­che Auf­la­gen und stei­gen­de steu­er­li­che Belas­tun­gen brem­sen Inves­ti­tio­nen und erschwe­ren die pri­va­te Ver­mie­tung.

Auch das zuletzt beschlos­se­ne Bud­get­be­gleit­ge­setz setzt die­sen Weg fort: Bei der Ver­äu­ße­rung soge­nann­ter Alt­grund­stü­cke wur­de die pau­scha­le Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er von bis­her 4,2 auf 6 Pro­zent des Ver­kaufs­prei­ses ange­ho­ben. Das ent­spricht einer Erhö­hung der Steu­er­be­las­tung um rund 43 Pro­zent. „Hier wird die pri­va­te Vor­sor­ge erneut belas­tet. Gera­de bei jahr­zehn­te­lang gehal­te­nen Immo­bi­li­en hat die­se Steu­er­erhö­hung kei­ner­lei Len­kungs­ef­fekt, son­dern dient aus­schließ­lich der Bud­get­kon­so­li­die­rung“, so Prun­bau­er. Dabei han­delt es sich um Lie­gen­schaf­ten, die bereits zum Zeit­punkt der Ein­füh­rung der Steu­er steu­er­frei hät­ten ver­kauft wer­den kön­nen. Die Lie­gen­schaft muss vor dem 31.3.2002 ange­schafft wor­den sein — also zumin­dest ein vier­tel Jahr­hun­dert im Eigen­tum ste­hen; das trifft daher vor allem „klei­ne Eigen­tü­mer“, die vor­sor­gen woll­ten.

ÖHGB: Wer mit Eigen­tum vor­ge­sorgt hat, darf nicht zuneh­mend zur Kas­se gebe­ten wer­den.

Der ÖHGB befür­wor­tet den Gedan­ken, lang­fris­ti­gen Ver­mö­gens­auf­bau steu­er­lich zu för­dern. Das darf aber nicht nach dem Prin­zip funk­tio­nie­ren, dass neue Vor­sor­ge­for­men steu­er­lich begüns­tigt wer­den, wäh­rend bestehen­de pri­va­te Vor­sor­ge durch immer neue Belas­tun­gen geschwächt wird.

„Wenn der Staat jun­ge Men­schen mit einem steu­er­frei­en Zukunfts­de­pot zum lang­fris­ti­gen Ver­mö­gens­auf­bau moti­vie­ren will, ist das grund­sätz­lich zu begrüßen.Bemerkenswert ist aller­dings, dass es eine sol­che lang­fris­ti­ge steu­er­li­che Per­spek­ti­ve bei Immo­bi­li­en bereits gab: Wer eine Lie­gen­schaft län­ger als zehn Jah­re gehal­ten hat­te, konn­te sie steu­er­frei ver­äu­ßern. Die­se soge­nann­te Spe­ku­la­ti­ons­frist wur­de mit der Ein­füh­rung der Immo­bi­li­en­er­trag­steu­er abge­schafft und die steu­er­li­che Belas­tung seit­her wei­ter ver­schärft.

„Wer an die Bedeu­tung der pri­va­ten Vor­sor­ge glaubt, muss auch Eigen­tum als Vor­sor­ge­instru­ment aner­ken­nen. Öster­reich braucht ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen, damit Eigen­tum ange­schafft, erhal­ten und wei­ter­ge­ge­ben wer­den kann“, so Prun­bau­er abschlie­ßend.