Bestrebungen in Sachen Leerstand sind das Ergebnis langjährigen Versagens und Verschieben der Versäumnisse auf Private. Politik muss dort ansetzen, wo die eigentlichen Fehler liegen.

Die For­de­rung nach Ein­füh­rung einer Leer­stands­steu­er gehör­te bis­her zum Stan­dard­re­per­toire lin­ker Ideo­lo­gen. Die Regie­rung möch­te im Wahl­jahr 2024 ihren Wäh­lern Hand­lungs­fä­hig­keit sug­ge­rie­ren. Künf­tig sol­len die Län­der nach eige­nem Gut­dün­ken Stra­fen für Leer­stand ohne Gren­ze nach oben nor­mie­ren kön­nen. Das haben bis­lang die Ver­fas­sung und der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ver­hin­dert.

ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er kom­men­tiert das Vor­ha­ben der Regie­rung mit „Wer Eigen­tum besitzt, soll dafür künf­tig Stra­fe zah­len.“ Die Poli­tik möch­te die Eigen­tums­quo­te erhö­hen und über­sieht, dass durch der­ar­ti­ge Maß­nah­men genau das Gegen­teil von dem ein­tritt, was bezweckt wird.

Allein aus der Tat­sa­che, es gebe in Öster­reich laut Gebäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung (GWZ) 2021 635.000 Woh­nun­gen oder Gebäu­de ohne Haupt- oder Neben­wohn­sitz­mel­dung gibt, kann nicht geschlos­sen wer­den, dass die­se Woh­nun­gen leer ste­hen. Die Sta­tis­tik Aus­tria bestä­tigt, dass die Grün­de, war­um eine Woh­nung zum Stich­tag 31.10.2021 kei­ne Mel­dung hat­te, viel­fäl­tig sind: Die Woh­nung kann gera­de zum Ver­kauf oder zur Ver­mie­tung gestan­den haben, es kann sich um ein Klein­gar­ten­haus han­deln oder die Woh­nung kann bewohnt sein, ohne dass jemand an der Adres­se gemel­det ist. „Wer ein­mal einen Gerichts­pro­zess um ein Ein­tritts­recht erlebt hat, weiß, dass die poli­zei­li­che Mel­dung nur ein Indiz ist. Jeden­falls sagt sie nichts dar­über aus, wer wo wann wie war­um wohnt.“ Es gibt auch — wie viel dis­ku­tiert — einen „natür­li­chen Leer­stand“.

Nach wie vor gibt es kei­ne fun­dier­te Defi­ni­ti­on von Leer­stand. Leer­stand kann vie­le Grün­de haben. Abge­se­hen von einem enor­men büro­kra­ti­schen und finan­zi­el­len Auf­wand ist bis heu­te nicht geklärt, wie man zwei­fels­frei Leer­stand erhe­ben kann. Die vor rund zwei Jah­ren vom Finanz­mi­nis­te­ri­um ins Tref­fen geführ­ten Indi­zi­en ohne Beweis­kraft sagen nichts über die rea­le Situa­ti­on eines Leer­stan­des aus. Das betrifft eine feh­len­de Haupt­wohn­sitz­mel­dung genau­so wie einen nied­ri­gen Strom­ver­brauch.

Das öster­rei­chi­sche Miet­recht zählt bereits jetzt zu den welt­weit am strengs­ten regu­lier­ten Miet­rechts­ge­set­zen. Es ist höchst an der Zeit, die­ses Gesetz end­lich aus sei­nen Fän­gen zu befrei­en.

Es geht bei­spiels­wei­se dar­um, den mie­ter­sei­tig beding­ten Leer­stand zu besei­ti­gen, indem den exzes­si­ven Ein­tritts­rech­ten end­lich ein Ende berei­tet wird. „Die bil­li­ge Alt­bau­woh­nung soll nicht mehr län­ger fürs Enkerl auf­ge­ho­ben oder als Woh­nung für Kon­zert­be­su­che“ miss­braucht wer­den dür­fen.“ Die­ser hoch­ge­züch­te­te Miss­brauch erstreckt sich auf pri­va­te wie auch sozia­le Miet­woh­nun­gen und wird von der Poli­tik aber nicht ange­spro­chen.

Die bis­her durch­ge­führ­ten Leer­stands­er­he­bun­gen – so bei­spiels­wei­se vor ein paar Jah­ren in Salz­burg – ent­pupp­ten sich de fac­to als blo­ße Schät­zun­gen.

Die Miss­ach­tung des Grund­rechts auf Eigen­tum und des­sen suk­zes­si­ve Aus­höh­lung rich­ten einen schwe­ren gesell­schafts­po­li­ti­schen Scha­den an. Ent­eig­nungs­glei­che Maß­nah­men gefähr­den die Exis­tenz vie­ler Men­schen, die sich Eigen­tum müh­sam erspart und als Vor­sor­ge für das Alter ange­schafft haben.

Prun­bau­er: „So absurd es klingt, aber es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass For­de­run­gen auf­tau­chen, wonach Per­so­nen, die allein oder zu zweit in „zu gro­ßen Woh­nun­gen“ leben, ab einer bestimm­ten Wohn­flä­che auch noch zur Kas­se gebe­ten wer­den“, und meint abschlie­ßend: „Eine Ver­schie­bung der Bun­des­kom­pe­tenz „Volks­woh­nungs­we­sen“ auf die Bun­des­län­der ist nicht durch­dacht.“