Laut Sta­tis­tik Aus­tria sind Woh­nungs­mie­ten von Jän­ner 2021-Dezem­ber 2022 um 3 % gestie­gen. Unter­stüt­zung dort, wo es nötig ist

Im Zeit­raum Jän­ner 2021 bis Dezem­ber 2022 ist der Waren­korb „Woh­nen, Was­ser, Ener­gie“ zwar um 20,9 Pro­zent gestie­gen; sieht man sich die ein­zel­nen Unter­grup­pen genau­er an, ergibt sich, dass „Instand­hal­tung und Repa­ra­tur der Woh­nung“ um 25,9 %, „Was­ser­ver­sor­gung und sons­ti­ge Dienst­leis­tun­gen“ um 6,9 % und „Elek­tri­zi­tät, Gas und ande­re Brenn­stof­fe“ um 54,1% gestie­gen sind. Die Unter­grup­pe „bezahl­te Woh­nungs­mie­ten“ ist in die­sem Zeit­raum jedoch nur um 3 % gestie­gen.

„Die Inde­xie­rung nach dem Ver­brau­cher­preis­in­dex war jah­re­lang kein The­ma, solan­ge die Preis­stei­ge­run­gen nach dem Bau­preis­in­dex höher waren. Dass die Arbei­ter­kam­mer ohne Grund­la­ge Behaup­tun­gen auf­stellt und mit nicht nach­voll­zieh­ba­ren Berech­nun­gen der Regie­rung Druck und den Men­schen Angst macht, kann doch nicht aus­rei­chen, um eine Geset­zes­än­de­rung zu beschlie­ßen!“, zeigt sich ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er ent­rüs­tet.

Als im März 2021 das Miet­recht­li­che Pan­de­mie­fol­gen­lin­de­rungs­ge­setz beschlos­sen wur­de, wel­ches eine Aus­set­zung der Richt­wert­an­pas­sung im Jahr 2021 nor­mier­te und statt­des­sen eine Anpas­sung für die kom­men­den zwei Jah­re vor­sah, ver­trau­ten tau­sen­de Ver­mie­ter auf den Bestand die­ser Geset­zes­be­stim­mung. „Geset­ze dür­fen das Ver­trau­en der Rechts­un­ter­wor­fe­nen nicht beschä­di­gen. Eine der­ar­ti­ge Vor­gangs­wei­se ist zudem klar eigen­tums­feind­lich“, so Prun­bau­er.

Weni­ger zim­per­lich zeigt sich laut Prun­bau­er die SPÖ-geführ­te Stadt Wien im Umgang mit dem Wr. Valo­ri­sie­rungsG: „Ich kann mich nicht erin­nern, dass hier die SPÖ jemals auf eine Valo­ri­sie­rung bei Errei­chen eines Schwel­len­wer­tes von 3 % ver­zich­tet hat.“

Das Richt­wert­sys­tem betrifft eine streng regu­lier­te Miet­preis­bil­dung. In Wien beträgt der Richt­wert gera­de ein­mal 6,15 Euro. Die Kate­go­rie­mie­ten betref­fen Miet­ver­trä­ge, die vor dem Jahr 1994 abge­schlos­sen wur­den und Mie­ten zwi­schen einem und vier Euro (!) pro Qua­drat­me­ter aus­ma­chen. Seit 2018 waren die­se Mie­ten in den letz­ten vier Jah­ren unver­än­dert. Pri­va­te Zins­häu­ser mit Alt­miet­ver­trä­gen und Mie­te­rIn­nen, die in sol­che Ver­trä­ge ein­ge­tre­ten sind, kön­nen unter die­sen Bedin­gun­gen nicht ein­mal ordent­lich erhal­ten wer­den. „Hier einen Deckel ein­zu­for­dern ist absurd“, so Prun­bau­er und fasst die Situa­ti­on zusam­men: „Die Ver­mie­ter trifft kei­ne Schuld an den hohen Ener­gie­kos­ten. Die Mie­ten sind erwie­se­ner­ma­ßen nicht für die Infla­ti­on ver­ant­wort­lich. Doch soll­te end­lich die Wohn­po­li­tik ihre Auf­ga­ben im öffent­li­chen Miet­sek­tor machen und dort für fai­re Ver­hält­nis­se sor­gen.“ Die Vor­schlä­ge des ÖHGB lie­gen seit Jah­ren unge­hört auf dem Tisch: „Wer im sozia­len Wohn­bau wohnt und gut ver­dient, soll ange­mes­sen Mie­te zah­len. Damit sol­len die unter­stützt wer­den, die eine Unter­stüt­zung benö­ti­gen.“

„Jeder wei­te­re Deckel auf die Mie­ten, die in Öster­reich so streng wie nir­gend­wo anders regu­liert sind, käme das letzt­lich einer Beschä­di­gung des Eigen­tums gleich. Mit sozia­ler Treff­si­cher­heit hat dies gar nichts zu tun.“, so ÖHGB-Prä­si­dent Prun­bau­er.