Die Wie­ner Stadt­re­gie­rung einigt sich auf Zweit­woh­nungs­ab­ga­be. Damit schaf­fe damit untrag­ba­re Belas­tun­gen für die Bür­ger, so der ÖHGB.

Im Kampf gegen die Teue­rung beschloss die Bun­des­re­gie­rung vor eini­gen Wochen eine Gebüh­ren­brem­se, um die Men­schen zu ent­las­ten. Die Wie­ner Koali­ti­ons­re­gie­rung von SPÖ und NEOS reagiert auf die­sen Gebüh­ren­stopp mit der Ein­füh­rung einer Zweit­woh­nungs­ab­ga­be. Die­se Abga­be wird für Per­so­nen fäl­lig, die neben ihrem Haupt­wohn­sitz — unab­hän­gig von einer all­fäl­li­gen Mel­dung als Neben­wohn­sitz – in Wien eine Zweit­woh­nung inne­ha­ben.

Zweit­woh­nungs­ab­ga­be ist auch Leer­stands­ab­ga­be durch die Hin­ter­tür

ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er: „Die­se Abga­be trifft nicht nur vie­le Men­schen, die aus beruf­li­chen oder fami­liä­ren Grün­den auf ihre Woh­nung drin­gend ange­wie­sen sind. Auf die­se Wei­se wird auch eine Leer­stands­ab­ga­be durch die Hin­ter­tür geschaf­fen“, stellt Prun­bau­er ernüch­tert fest. Denn laut Geset­zes­vor­schlag sind nur jene Woh­nun­gen von der Abga­be aus­ge­nom­men, die trotz nach­ge­wie­se­ner geeig­ne­ter Bemü­hun­gen über einen Zeit­raum von ins­ge­samt sechs Mona­ten zum orts­üb­li­chen Miet­zins nicht ver­mie­tet wer­den konn­ten. „Wem also die­ser Nach­weis nicht gelingt, hat die Abga­be zu zah­len. Steht die betref­fen­de Woh­nung über­dies mehr als sechs Mona­te leer, ist jeden­falls eine Abga­be­pflicht gege­ben.“

Die Abga­be­pflicht trifft in der Regel Eigen­tü­mer

Nur wenn die betref­fen­de Woh­nung min­des­tens sechs Mona­te im Kalen­der­jahr ver­mie­tet, ver­pach­tet oder sonst ent­gelt­lich über­las­sen wird, ist der Mie­ter abga­be­pflich­tig (im Fall sei­ner Nut­zung als Neben­wohn­sitz). Wer also sei­ne Woh­nung einem ande­ren unent­gelt­lich – im Rah­men einer Lei­he oder eines Pre­ka­ri­ums — zur Ver­fü­gung stellt oder weni­ger als sechs Mona­te ent­gelt­lich über­lässt (eine Aus­nah­me ist bei Über­las­sung nach dem Wie­ner Tou­ris­mus­för­de­rungs­ge­setz gege­ben), hat die Abga­be zu ent­rich­ten.

Rich­tig kom­pli­ziert wird es dann, wenn an ein und der­sel­ben Woh­nung meh­re­re Mel­dun­gen, die nicht nur Haupt­wohn­sitz­mel­dun­gen sind, bestehen. Die Erläu­tern­den Bemer­kun­gen ent­hal­ten dazu eine gan­ze Rei­he an unter­schied­li­chen Fall­kon­stel­la­tio­nen. Prun­bau­er: „In der Lebens­rea­li­tät gibt es unzäh­li­ge, sich stän­dig ver­än­dern­de Kon­stel­la­tio­nen. Die Ermitt­lung, wen für wel­chen Zeit­raum die Abga­be­pflicht trifft oder nicht, ist wie ein schlech­ter und nicht zu Ende gedach­ter Kri­mi.“

Wien belas­tet die Men­schen und schafft ein Büro­kra­tie­mons­ter

Die Arbeits­grup­pe „Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung und Abga­ben­über­prü­fung“ hat den Geset­zes­ent­wurf auf Ein­füh­rung einer Zweit­woh­nungs­ab­ga­be aus­ge­ar­bei­tet und in Begut­ach­tung geschickt. „Von Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung ist dies­be­züg­lich wenig zu mer­ken,“ fasst Prun­bau­er die Situa­ti­on zusam­men: „Das Gesetz, das ab 2025 in Kraft tre­ten soll, ist viel­mehr ein büro­kra­ti­scher und äußerst kom­pli­zier­ter Koloss, der dem Stop­fen von Bud­get­lö­chern die­nen und den Men­schen an ande­rer Stel­le wie­der Geld aus den Taschen zie­hen soll.“ Die Stadt­re­gie­rung will die Ein­nah­men die­ses „Gerech­tig­keits­bei­trags“, zur Erhal­tung der städ­ti­schen Infra­struk­tur sowie des Kul­tur­be­reichs ein­set­zen.

Laut Sta­tis­tik Aus­tria gibt es der­zeit 250.000 Zweit­wohn­sit­ze in der Bun­des­haupt­stadt, die mit einer Abga­be zwi­schen 300 bis 550 Euro jähr­lich belas­tet wer­den könn­ten. Betrof­fen sind Men­schen, die aus beruf­li­chen Grün­den häu­fig nach Wien ein­pen­deln und die künf­tig mit einer Zweit­woh­nungs­ab­ga­be bestraft wer­den sol­len. Auch fami­liä­re Bin­dun­gen spie­len eine wesent­li­che Rol­le bei Zweit­wohn­sit­zen. Prun­bau­er: „All das ist nicht durch­dacht und außer­dem weder gerecht noch fair.“

„Die stän­di­ge For­de­rung nach neu­en Steu­ern und Abga­ben in einem Hoch­steu­er­land wie Öster­reich erschwert unnö­tig die Schaf­fung und Erhal­tung von Eigen­tum,“ betont Prun­bau­er. „Sie bedroht die Lebens­qua­li­tät der Men­schen und gefähr­det die Rechts­si­cher­heit im Land. Zudem trifft eine sol­che Steu­er in hohem Maße die Leis­tungs­trä­ger unse­rer Gesell­schaft.“

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