Der Öster­rei­chi­sche Haus- und Grund­be­sit­zer­bund begrüßt die Umset­zung der gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Richt­wert­an­pas­sung. Wohn­kos­ten­zu­schuss ist sozi­al, treff­si­cher und fair.

Die Ent­schei­dung der Regie­rung setzt kon­se­quent das um, was im Jahr 2021 mit Stim­men der ÖVP, SPÖ, Grü­nen und FPÖ durch Gesetz beschlos­sen wur­de. Für ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er ist die­se Vor­ge­hens­wei­se grund­ver­nünf­tig, denn aus den Zah­len der Sta­tis­tik Aus­tria ergibt sich schwarz auf weiß, dass die behaup­te­ten Teue­run­gen bei den Mie­ten aus­ge­blie­ben sind. Nach deren Berech­nun­gen stie­gen näm­lich in der Peri­ode Jän­ner 2021 bis Dezem­ber 2022 „Bezahl­te Woh­nungs­mie­ten“ gera­de ein­mal um 3 Pro­zent (!), wäh­rend „Elek­tri­zi­tät, Gas und ande­re Brenn­stof­fe“ (Woh­nung) um 54,1 Pro­zent anstie­gen. Infla­ti­ons­exper­te des WIFO, Dr. Josef Baum­gart­ner hat­te zudem am 1.3.2023 gegen­über Ö 1 fest­ge­hal­ten, dass der Ein­fluss einer etwa­igen Mie­ten­in­de­xie­rung auf den VPI und die gemes­se­ne Infla­ti­ons­ra­te 0,1 Pro­zent­punk­te beträgt.

Von einer Miet­preis­brem­se hät­ten vie­le Men­schen pro­fi­tiert, die in den Anwen­dungs­be­reich der Richt­wert­mie­ten fal­len, gut ver­die­nen und sich eine Wert­an­pas­sung im Wohn­be­reich durch­aus leis­ten kön­nen. Schließ­lich wur­den auch Löh­ne und Gehäl­ter ange­ho­ben. Die Gewäh­rung eines Wohn­kos­ten­zu­schus­ses hin­ge­gen ist sozi­al, treff­si­cher und fair: Es wer­den jene Men­schen Unter­stüt­zung erlan­gen, die tat­säch­lich Bedarf haben. Erfreu­lich ist, dass der Wohn­kos­ten­zu­schuss für alle, die ihn benö­ti­gen — sowohl Mie­ter als auch selbst­nut­zen­de Eigen­tü­mer — vor­ge­se­hen ist.

Bei einer Wert­an­pas­sung gere­gel­ter Miet­zin­se han­delt es sich nicht um ein­sei­ti­ge und uner­war­te­te Erhö­hun­gen von Mie­ten, son­dern um gesetz­lich gere­gel­te und ein­preis­ba­re Anpas­sun­gen an den Ver­brau­cher­preis­in­dex. Hier geht es eben um Wert­be­stän­dig­keit von Miet­zin­sen und nicht um Erhö­hung. Ein Stopp hat unwei­ger­lich eine Inves­ti­ti­ons­brem­sung zur Fol­ge und scha­det dem Kon­junk­tur­mo­tor.