Eine ideo­lo­gie­ge­trie­be­ne Debat­te um Erb­schafts­steu­er und Eigen­tum zulas­ten der Mit­tel­schicht ist leis­tungs- und eigen­tums­feind­lich und bremst Inves­ti­tio­nen.

Die aktu­el­le Dis­kus­si­on rund um die Wie­der­ein­füh­rung von Erb­schafts­steu­ern, mit der Zustim­mung sei­tens der Bevöl­ke­rung sug­ge­riert wird, geht am Kern der Sache vor­bei. Die Besteue­rung von Immo­bi­li­en trifft die Mit­tel­schicht. Umver­tei­lungs­maß­nah­men des Staa­tes wären Ein­grif­fe in das Eigen­tum, das in der öster­rei­chi­schen Ver­fas­sung geschützt ist. Der Öster­rei­chi­sche Haus- und Grund­be­sit­zer­bund (ÖHGB) spricht sich klar gegen eine sol­che Erb­schafts­steu­er aus.

Kein Platz für Erb­schafts­steu­ern in Öster­reich
„Unstrit­tig ist, dass Öster­reich bereits ein Hoch­steu­er­land ist und daher kein Ein­nah­men­pro­blem, son­dern ein Aus­ga­ben­pro­blem hat. Neue Steu­ern sind daher ein völ­lig fal­scher Ansatz“, betont ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er, der ergän­zend auf das Regie­rungs­pro­gramm ver­weist, das zwi­schen ÖVP, SPÖ und NEOS aus­ge­han­delt wur­de und Ver­mö­gens­steu­ern aus­schließt. Ent­spre­chend ent­behr­li­che Dis­kus­sio­nen füh­ren da nur zu Ver­un­si­che­rung und sind schäd­lich.

Der ÖHGB warnt davor, die Erb­schafts­steu­er aus ideo­lo­gi­schen Grün­den ein­zu­füh­ren. Prun­bau­er: „Es ist naiv zu glau­ben, dass angeb­lich hohe Frei­be­trä­ge den klas­si­schen Häusl­bau­er oder den Mit­tel­stand schüt­zen wer­den. Ist die­se Büch­se der Pan­do­ra ein­mal geöff­net, wird frü­her oder spä­ter der Mit­tel­stand zur Kas­se gebe­ten, um ein ent­spre­chen­des Steu­er­auf­kom­men zu gene­rie­ren. Zu glau­ben, man selbst wer­de nicht betrof­fen sein, ist schlicht unrea­lis­tisch.“ Schon aus ver­gan­ge­nen Dis­kus­sio­nen über Ver­mö­gens­steu­ern war zu beob­ach­ten, dass Besteue­rungs­gren­zen wie ein Ent­eig­nungs­lim­bo immer wei­ter nach unten ver­scho­ben wur­den. Eigen­tum gerät unter Druck, der Stand­ort Öster­reich eben­falls.

Erb­schafts­steu­ern machen das Steu­er­sys­tem nicht gerecht
Der oft vor­ge­brach­te Ansatz, ledig­lich die „reichs­ten obe­ren Pro­zent“ zu besteu­ern, greift zu kurz: Die­se Grup­pe trägt bereits heu­te den Groß­teil der Ein­kom­men­steu­er- und Kör­per­schaft­steu­er­leis­tung. Zudem besteht die rea­le Gefahr der Abwan­de­rung ins Aus­land.

Der ÖHGB stellt klar, dass es in Öster­reich bereits zahl­rei­che ver­mö­gens­be­zo­ge­ne Steu­ern gibt. Dazu zäh­len etwa Grund­steu­ern, die Grund­er­werbs­steu­er, die Immo­bi­li­en­er­trags­steu­er und die Grund­buchs­ein­tra­gungs­ge­bühr, Zweit­wohn­sitz­ab­ga­ben, diver­se Infra­struk­tur­ab­ga­ben, Leer­stands­steu­ern u.v.m. Die Behaup­tung, sol­che Steu­ern exis­tier­ten nicht oder nicht aus­rei­chend, ist schlicht falsch. Ein gerech­tes Steu­er­sys­tem ist nicht von der Ein­füh­rung einer Erb­schafts­steu­er abhän­gig.

Erb­schafts­steu­ern sind leis­tungs­feind­lich
Auch das Argu­ment, jun­ge Men­schen ohne Erb­schaf­ten wür­den benach­tei­ligt, greift zu kurz: Eine Erb­schafts­steu­er löst die­ses Pro­blem nicht. „Wer weiß, dass er erar­bei­te­tes und bereits mehr­fach ver­steu­er­tes Ver­mö­gen spä­ter nicht voll­stän­dig wei­ter­ge­ben kann, wird weni­ger Anreiz haben, über­haupt Eigen­tum zu schaf­fen. Eine Erb­schafts­steu­er ist daher klar leis­tungs­feind­lich“, so Prun­bau­er abschlie­ßend.