Staat­li­che Ein­grif­fe, die ein­sei­ti­ge Bei­trä­ge der Ver­mie­ter ohne Gegen­leis­tung abver­lan­gen, sind unver­hält­nis­mä­ßig.

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich dazu ent­schlos­sen, die Valo­ri­sie­rung von preis­re­gu­lier­ten Miet­zin­sen zu begren­zen. Und wie­der soll auf Kos­ten der Ver­mie­ter ein­ge­grif­fen wer­den.

Für ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er ist die Situa­ti­on nicht neu. Das Aus­set­zen der Anpas­sung von Richt­wer­ten und Kate­go­rie­be­trä­gen an den Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) wäh­rend der Covid-Kri­se hat­te pri­va­te Eigen­tü­mer finan­zi­ell erheb­lich belas­tet. Noch dazu waren von staat­li­cher Sei­te kei­ner­lei Unter­stüt­zungs­maß­nah­men für den hohen Aus­fall von Mie­ten vor­ge­se­hen. Nun sol­len sich Ver­mie­ter wie­der in Ver­zicht üben und der Zukunft ihres Gebäu­de­be­stan­des mit gro­ßer Sor­ge ent­ge­gen­se­hen.

Bei der Anpas­sung der Mie­ten han­delt es sich nicht um irgend­wel­che ein­sei­ti­gen Erhö­hun­gen der Miet­zin­se, son­dern um gesetz­lich gere­gel­te und ein­preis­ba­re Anpas­sun­gen an den Ver­brau­cher­preis­in­dex. Hier geht es um die Wert­be­stän­dig­keit von Miet­zin­sen und nicht um Erhö­hung.

Prun­bau­er irri­tie­ren die stän­di­gen Behaup­tun­gen, dass die Mie­ten Preis­trei­ber der Infla­ti­on sind. Ers­tens sind vor allem die Betriebs­kos­ten, die Bestand­teil der Mie­ten sind, davon galop­piert. Die­ser Umstand wird in der öffent­li­chen Debat­te ger­ne ver­mengt. Betriebs­kos­ten sind für den Ver­mie­ter ein blo­ßer Durch­lauf­pos­ten. Zurück­zu­füh­ren sind die­se ekla­tan­ten Erhö­hun­gen auf die gestie­ge­nen Ener­gie­prei­se und die Gebüh­ren­er­hö­hun­gen (zB Kanal, Müll und Was­ser) durch die Gemein­den, so wie eben in Wien jede Mög­lich­keit für eine Valo­ri­sie­rung genutzt wur­de. Zwei­tens hat­te der WIFO-Infla­ti­ons­exper­te Dr. Josef Baum­gart­ner anläss­lich der Richt­wert­an­pas­sung im April 2023 errech­net, dass die Anpas­sung der Richt­wert­miet­zin­se auf die gesamt­ös­ter­rei­chi­sche Infla­ti­on gera­de ein­mal 0,1 Pro­zent­punk­te betra­gen wür­de.

„Die lau­fen­de Erhal­tung eines Gebäu­des ist durch die enorm gestie­ge­nen Prei­se unter Druck gera­ten, von Inves­ti­tio­nen im Inter­es­se des Kli­ma­schut­zes gar nicht erst zu reden“, so Prun­bau­er, der ein immer grö­ßer wer­den­des Ver­trau­ens­de­fi­zit von Ver­mie­tern ortet.

Der­ar­ti­ge Maß­nah­men scha­den der Rechts‑, Pla­nungs- und Finan­zie­rung­s­i­cher­heit. Prun­bau­er dazu: „Man kann nicht auf der einen Sei­te erwar­ten, dass finan­zi­el­le Ein­bu­ßen ohne Wei­te­res ver­kraf­tet wer­den und auf der ande­ren Sei­te Inves­ti­tio­nen in ther­mi­sche Sanie­rung und erneu­er­ba­re Ener­gien mir nichts dir nichts geschul­tert wer­den. Wie wenig Ver­ständ­nis der Vize­kanz­ler für die­se Situa­ti­on auf­bringt, hat­te sich ver­gan­ge­nes Jahr schon deut­lich gezeigt, als der Vize­kanz­ler einen „Gas­ab­schlag“ bei preis­re­gu­lier­ten Miet­ver­trä­gen mit fos­si­len Heiz­sys­te­men ein­for­der­te.

Gera­de jetzt wer­den drin­gend Inves­ti­tio­nen benö­tigt, um die Wirt­schaft anzu­kur­beln. Gefähr­det wer­den damit in wei­te­rer Fol­ge auch Arbeits­plät­ze im Bau- und Bau­ne­ben­ge­wer­be. Prun­bau­er: „Die­se Maß­nah­men erfol­gen zur Unzeit!“

Woh­nen ist in Öster­reich im inter­na­tio­na­len Ver­gleich nach wie vor leist­bar. Jeg­li­cher Ver­gleich mit ande­ren Län­dern hinkt, da Öster­reich laut OECD im Miet­recht zu den welt­weit am strengs­ten regu­lier­ten Län­dern zählt. Man kann unter­schied­li­che Sys­te­me nicht mit­ein­an­der ver­glei­chen.

Völ­lig über­se­hen wird, dass die­se undif­fe­ren­zier­te Groß­zü­gig­keit der Regie­rung nicht nur auf Kos­ten der Eigen­tü­mer geht, son­dern auch die nöti­ge Treff­si­cher­heit nicht hat: Es wer­den aus­nahms­los alle – auch ein­kom­mens­star­ke — Mie­ter im regu­lier­ten Bereich unter­stützt. Das ist nicht ange­mes­sen, zumal 60 Pro­zent der gesam­ten Miet­ver­hält­nis­se dem öffent­li­chen Sek­tor ange­hö­ren.