Die beschlossene Verfassungsänderung verleiht den Ländern die Kompetenz, mit hohen Eigentumssteuern gegen den Mittelstand vorzugehen. Erhalt von Eigentum steht auf dem Spiel.

Die Ent­schei­dung des Par­la­ments, den Län­dern die Befug­nis zu geben, Steu­ern auf Leer­stand, Frei­zeit- und Neben­wohn­sit­ze in erheb­li­cher Höhe zu erhe­ben, stößt auf hef­ti­ge Kri­tik des Öster­rei­chi­schen Haus- und Grund­be­sit­zer­ver­ban­des. Die­se Maß­nah­me öff­net die Tür zu einer beun­ru­hi­gen­den Ent­wick­lung, mit der Eigen­tums­rech­te mas­siv bedroht und eine Besteue­rung ohne fun­dier­te Grund­la­ge ermög­licht wer­den.

Sub­stanz­steu­ern gefähr­den das Eigen­tum

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof hat ent­schie­den, dass die Län­der kei­ne erheb­li­chen Abga­ben für Leer­stand fest­set­zen dür­fen, weil sie damit in Bun­des­kom­pe­tenz ein­grei­fen. Genau das soll mit dem Ver­fas­sungs­ge­setz umgan­gen wer­den und einer Erhö­hung die­ser Abga­be (Gemein­de­ein­nah­men) kein Hin­der­nis ent­ge­gen­ste­hen.

Wer Eigen­tum besitzt, soll künf­tig mehr Steu­ern zah­len

Für ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er beru­hen die Argu­men­te der Befür­wor­ter die­ser Steu­ern auf wohn­po­li­ti­schen Milch­mäd­chen­rech­nun­gen: „Der len­kungs­po­li­ti­sche Effekt sol­cher Steu­ern ist zu ver­nach­läs­si­gen und wird nicht dazu füh­ren, dass Woh­nungs­su­chen­de aus Inns­bruck das in Allent­steig befind­li­che Som­mer­häus­chen als Haupt­wohn­sitz bezie­hen wer­den. Prun­bau­er lässt an der Kom­pe­tenz­über­tra­gung an die Län­der kein gutes Haar: „Die­se Steu­ern, die eigent­lich Ver­mö­gens- und Sub­stanz­steu­ern sind, tref­fen nicht nur die Super­rei­chen, son­dern auch die­je­ni­gen, die sich Eigen­tum müh­sam zusam­men­ge­spart haben – sei es ein klei­nes Häus­chen auf dem Land oder eine beschei­de­ne Feri­en­woh­nung.“

Dass künf­tig auch noch Sub­stanz­steu­ern in einem Hoch­steu­er­land wie Öster­reich ein­ge­ho­ben wer­den dür­fen, ohne auch nur den gerings­ten Beweis für tat­säch­lich hohen Leer­stand lie­fern zu müs­sen, ist wohn­po­li­ti­scher Unsinn. Selbst Green­peace hat erho­ben, dass die Leer­stands­quo­te in Öster­reich nur 4,7 Pro­zent und in Wien über­haupt nur 3,9 Pro­zent beträgt. Prun­bau­er: „Auf Basis die­ser Zah­len, die laut Lite­ra­tur in einer völ­lig nor­ma­len Band­brei­te lie­gen, astro­no­mi­sche Steu­ern ein­he­ben zu dür­fen, die die Erhal­tung von Eigen­tum gefähr­den, ist unse­ri­ös.“

Eigen­tums­steu­ern: Künf­ti­ges Geschäfts­mo­dell der Gemein­den

Viel­mehr han­delt es sich um ein Geschäfts­mo­dell, das in den Gemein­den die Ein­nah­men spru­deln las­sen soll. Denn Green­peace errech­ne­te Steu­er­ein­nah­men von bis zu 1,7 Mil­li­ar­den Euro. Der Auf­wand, der damit ver­bun­den ist, gleicht jedoch einem Büro­kra­tie­mons­ter.

Wohin füh­ren die­se Ent­wick­lun­gen?

Bedenk­li­che Dis­kus­sio­nen, um an güns­ti­gen Wohn­raum zu gelan­gen, wer­den in Deutsch­land bereits ver­öf­fent­licht. Dort wird über­legt, wie man Men­schen, die zu viel Wohn­flä­che nut­zen, mit einer Allein­wohn­steu­er bele­gen kann (auch Mie­ter?), damit jün­ge­re Fami­li­en in grö­ße­re Woh­nun­gen zie­hen kön­nen. „Eigen­tum darf nicht mit Füßen getre­ten wer­den“, warnt Prun­bau­er.

Für Prun­bau­er ist eine Län­der­kom­pe­tenz für Leerstands‑, Frei­zeit- und Neben­wohn­sit­ze mit der legis­ti­schen Her­aus­for­de­rung ver­bun­den, künf­ti­ge Rege­lun­gen zu schaf­fen, die dem Gleich­heits­grund­satz ent­spre­chen. Vor allem emp­find­lich hohe Abga­ben auf Leer­stand müss­ten einer sach­lich gerecht­fer­tig­ten Rege­lung zuge­führt wer­den. „Der­ar­ti­ge Nor­men müs­sen der Prü­fung durch den Ver­fas­sungs­ge­richts­hof Stand hal­ten. Das ist gewiss eine Her­aus­for­de­rung.“