Der Öster­reich­plan von Bun­des­kanz­ler Neham­mer für eine leis­tungs­ori­en­tier­te Zukunft unse­rer Gesell­schaft beinhal­tet ein kla­res Bekennt­nis zum Erwerb von Immo­bi­li­en­ei­gen­tum.

Dass sich Leis­tung künf­tig wie­der aus­zah­len muss und durch ver­nünf­ti­ge Anrei­ze die Mög­lich­keit für einen Ver­mö­gens­auf­bau gebo­ten wird, eröff­net vie­len Men­schen, vor allem der jün­ge­ren Gene­ra­ti­on, eine neue und lang­ersehn­te Per­spek­ti­ve“, so ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er zu den Plä­nen des Bun­des­kanz­lers.

Ja zum Eigen­tum

Öster­reich zählt mit einer Eigen­tums­quo­te von 48 Pro­zent zu den Schluss­lich­tern inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Prun­bau­er begrüßt daher das kla­re Bekennt­nis zum Eigen­tum. „Dies ent­spricht einer lang­jäh­ri­gen For­de­rung unse­res Ver­ban­des.“ Eigen­tum schafft Unab­hän­gig­keit und ver­leiht Sicher­heit. Eine höhe­re Eigen­tums­quo­te wirkt sich posi­tiv auf die Ver­mö­gens­ver­tei­lung aus, sagt Prun­bau­er.

Nein zu Ver­mö­gens- und Erb­schafts­steu­ern

Ver­mö­gen als zen­tra­len Ansatz­punkt für die steu­er­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit von Steu­er­sub­jek­ten her­an­zu­zie­hen, wird ein­deu­tig als fal­scher Weg und gefähr­lich für die Erhal­tung des Mit­tel­stands erkannt.

Ja zur Tech­no­lo­gie­of­fen­heit im Kli­ma­schutz

Ein ers­ter sinn­vol­ler Schritt wur­de bereits durch eine Abkehr von den zwin­gen­den Bestim­mun­gen des Erneu­er­ba­ren-Wär­me-Geset­zes gesetzt, dass völ­lig unrea­lis­ti­sche Fris­ten für einen Total­aus­stieg aus fos­si­ler Ener­gie ent­hielt. Tech­no­lo­gie­of­fen­heit und Anrei­ze sind unab­ding­ba­re Bestand­tei­le für eine kli­ma­neu­tra­le Zukunft. Aber auch bestehen­des Immo­bi­li­en­ei­gen­tum ver­dient Erleich­te­run­gen – so zum Bei­spiel:

Steu­er­erleich­te­run­gen für Inves­ti­tio­nen für Eigen­nut­zer

Eigen­tü­mer müs­sen für die Instand­hal­tung ihrer Immo­bi­lie regel­mä­ßig inves­tie­ren und für die Kos­ten selbst auf­kom­men. Nicht nur ver­mie­ten­den Eigen­tü­mern, auch Eigen­nut­zern soll­te die Mög­lich­keit einer steu­er­li­chen Absetz­bar­keit von Inves­ti­tio­nen gege­ben wer­den.

Steu­er­frei­er Ver­kauf nach Behal­te­frist

Der ÖHGB begrüßt eine Abschaf­fung aller Gebüh­ren und Steu­ern auf das ers­te Eigen­heim. Prun­bau­er for­dert jedoch auch den steu­er­frei­en Ver­kauf von Immo­bi­li­en nach einer Behal­te­frist, wie das im Finanz­be­reich bei Wert­pa­pie­ren ange­dacht ist. „Nach einer zehn­jäh­ri­gen Behal­te­frist von Wohn­im­mo­bi­li­en ist man mit Sicher­heit kein Spe­ku­lant.“ So kann ver­nünf­tig vor­ge­sorgt wer­den.

Libe­ra­li­sie­rung schafft Wohn­raum

Öster­reich zählt laut OECD welt­weit zu den am strengs­ten regu­lier­ten Län­dern im Miet­recht. Jeg­li­che Form staat­li­cher Ein­grif­fe, die eine Regu­lie­rung des Miet­zin­ses anstre­ben, set­zen Markt­me­cha­nis­men außer Kraft und begüns­ti­gen eine künst­li­che Ver­knap­pung von Wohn­raum. Vor­schrif­ten, die den­je­ni­gen, die bereit sind, Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men, kei­nen Gewinn zubil­li­gen, ver­hin­dern nöti­ge Inves­ti­tio­nen und gefähr­den pri­va­tes Eigen­tum. Eine Libe­ra­li­sie­rung des Miet­rechts wäre ange­zeigt.